Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. FTE gelten für alle,
auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf Rechte aus diesen Bedingungen
in einzelnen Fällen berührt nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen Geschäftsverkehr.
Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen,
werden ausdrücklich zurückgewiesen; eines ausdrücklichen Widerspruchs im Einzelfall bedarf es nicht.
Werden von der Fa. FTE ausnahmsweise Bedingungen des Geschäftspartners anerkannt,
so gilt dies ausschließlich für das spezielle Geschäft und nur in dem Umfang,
als dies ausdrücklich vereinbart und von der Fa. FTE schriftlich bestätigt ist.

 

2.Angebote und Auftragsabwicklung

Unsere Angebote sind freibleibend.
Erteilte Aufträge werden spätestens mit Absendung unserer Auftragsbestätigung verbindlich.
Unser Geschäftspartner kann vorbehaltlich eines sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften
hierzu ergebenden Rechts einen erteilten Auftrag kündigen,
wenn er die bis zu dem Zeitpunkt des Einganges der Kündigung entstandenen Kosten erstattet.


3.Leistungsbeschreibung und Haftung

3.1 Mikroelektronik und Mikrocontrollerprogrammierung

Sämtliche selbst entwickelte Hardware verfügt, sofern nicht anders angegeben,
über keinerlei Prüf- oder Zulassungszeichen zuständiger Prüforganisationen oder Ämter.
Der Geschäftspartner haftet selbst für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung,
fehlerhafte oder unzulässige Installation entstehen.
In Auftrag gegebene Layouterstellungen, durch die Firma Eisermann geätzte Rohplatinen,
sowie fertig bestückte Platinen dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Fa. FTE
nicht kopiert, oder in den Handel gebracht werden.
In Auftrag gegebene Mikrocontrollerprogramme werden,
sofern nicht schriftlich anderweitige Festlegungen getroffen wurden,
ausschließlich in unveränderbarem Format an den Geschäftspartner übergeben.
Dem Geschäftspartner ist es ohne schriftliche Genehmigung der Fa. FTE untersagt
Mikrocontroller mit dem durch Fa. FTE programmierten Programm zu beschreiben
und mit diesen vorprogrammierten Mikrocontrollern Handel zu treiben.
Keines der durch die Fa. FTE entwickelten Programme darf ohne schriftliche Zustimmung
verändert oder unter eigenem Namen vertrieben werden.

Eigentums- und Urheberrechte an allen Arbeitsunterlagen stehen der Fa. FTE zu.

3.2 Umprogrammierung von Steuergeräten

Umprogrammierungen an Kfz - Steuergeräten stützen sich z.T. auf Werte,
die auf Tests, Recherche und Selbstversuchen beruhen.
Der Geschäftspartner akzeptiert, das im Problemfalle
eine erneute Umprogrammierung zur Fehlerbehebung notwendig sein kann.

Bei der Tachoprogrammierung wird der Kilometerstand ausschließlich zu
Reparaturzwecken verändert und keinesfalls auf einen Wert programmiert,
der unter der tatsächlichen Laufleistung des Fahrzeugs liegt!

3.3 Nachrüstungen und Reparaturen an Kfz

Die Fa. FTE behält sich vor, bei Nachrüstungen oder Reparaturen
deren Gesamtkosten 100€ übersteigen auf eine
Anzahlung bzw. Materialkostenvorauskasse zu bestehen.


4.Konventionalstrafe

Bei Nichtbeachtung der geltenden AGBs verpflichtet sich der Geschäftsparter
den 10-fachen Wert der eigentlichen Rechnungssumme zu zahlen
und jegliche von den AGBs abweichenden Handlungen unverzüglich zu unterlassen.

Die Firma FTE behält sich vor, Verstöße gegen die hier aufgeführten AGBs zur Anzeige zu bringen.

Im Falle einer finanziellen Schädigung durch unrechtmäßige Veräußerung
von Entwicklungen der Firma Eisermann
verpflichtet sich der schädigende Geschäftspartner zur Zahlung von Schadenersatz
in der 10-fachen Höhe des Gesamterlöses für das unrechtmäßig veräußerte Produkt!

 

5.Gewährleistung

Eine Garantie ist durch die Fa. FTE nicht gegeben!
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung,
für Reparaturen ist die Gewährleistung auf 12 Monate begrenzt!

 

6.Lieferung/Erfüllungsort

Die Lieferung bzw. der Versand erfolgt gegen Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers.
Erfüllungsort für alle Lieferverpflichtungen der Fa. FTE ist Strausberg.
Die Lieferverpflichtung ist in jedem Falle mit Aufgabe der Lieferung bei der Deutschen Post AG erfüllt.
Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.

 

7.Mängelanzeigen

Beanstandungen sind – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung mitzuteilen.

 

8.Rechnungsbelege

Sofern nicht anders vereinbart sind Rechnungen ohne jeglichen Abzug
sofort nach Erhalt auf das in der Rechnung angegebenen Konto der Fa. FTE zu bezahlen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Bei der Rechnungsstellung an Vertragspartner darf die Umsatzsteuer aufgrund
der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nicht ausgewiesen oder einbehalten werden.
Die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges ist durch den Gesetzestext des §19 UStG ebenfalls nicht gegeben.

 

9.Schlussbestimmungen

Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Geschäftspartner die aufgeführten AGBs
sofern nicht schriftlich anders bestätigt, in vollem Umfang ohne Einschränkungen.

 

10.Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, 15344 Strausberg.
Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers
im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist,
sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt,
ist als Gerichtsstand Strausberg vereinbart.

   
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